In seinem Text erscheint das Gedächtnis an Heinrich und Kunigunde zunächst als harmonisches Miteinander von bischöflichem Stadtherrn, Klerus, Rat und Zünften. Doch indem er allen Beteiligten unmissverständlich ihren Platz in der überlieferten (Prozessions-)Ordnung zuwies, bekundete Brillinger auch seine Ablehnung gegenüber religiösen und politischen Neuerungen. Die memoria an den Wohltäter des Münsters, an das heilige Kaiserpaar und den Stadtpatron hatte unter kirchlicher Regie stattzufinden: "Der Zelebrant ist angetan mit Alba und Chormantel, hat um die Schultern ein flatterndes Tuch geschlagen und trägt so die Monstranz mit den heiligen Reliquien St. Heinrichs. An seiner Rechten schreitet der Diakon, seine Schultern ebenfalls mit einem seidenen Tuch bedeckt und die andere Monstranz mit den Reliquien der heiligen Kunigunde haltend."
Der Domkaplan sprach Rat und Zünften die Teilnahme keineswegs ab, reklamierte für das Domkapitel jedoch die Rolle des "Gatekeeper" in Sachen Erinnerung, Tradition und Herrschaftslegitimation. Damit versprachen die Heinrichsreliquien und der Münsterschatz als Ganzer, sogar die enorme finanzielle Verschuldung symbolisch aufzuwiegen, die Bischof und Klerus gegenüber der Stadt angehäuft hatten. Das Ceremoniale war also auch eine Antwort des Domkapitels auf die ökonomische Abhängigkeit der geistlichen Herren von der Stadt; es hielt mit dem symbolischen Kapital der Heilserwartung dagegen, das exklusiv vom Domklerus verwaltet wurde.
Zugleich vertrat Brillinger die Interessen des Domkapitels gegen Bischof Christoph von Utenheim (im Amt von 1502 – 1527). Dieser hatte bald nach seinem Amtsantritt eine Versammlung zur Reform des Klerus einberufen und später Reformer wie Wolfgang Capito und Johannes Oekolampad zu Münsterpredigern ernannt. Die Reformbemühungen des Bischofs scheiterten jedoch und zwar vornehmlich am Widerstand des Domkapitels.
Auch das Verhältnis zur Stadt vermochte der Bischof nicht zu verbessern. Hatte ihm der Rat 1506 zwar noch den Schwur geleistet, erklärte er 1521 den Einfluss des Bischofs auf die städtischen Angelegenheiten für nichtig und setzte so formell den Endpunkt der bischöflichen Stadtherrschaft. Entsprechend sieht sich der Bischof auch im Ceremoniale ganz ans Ende gesetzt. Brilinger schrieb lapidar: "Wenn der Bischof von Basel an der Prozession teilnimmt, schreitet er am Schluss des Zuges hinter den Trägern der Reliquien einher, noch gefolgt von zwei Ehrenkaplänen." Die Abwesenheit des Bischofs war damals schon die Regel. Dem konservativen Domherren Brilinger schien sie recht zu sein.