Handwerker Hans Geörg Möringer hatte seinen Kunden Johann Brunner wegen einer ausstehenden Zahlung verflucht: wenn Brunner ihm "die schuldige 4 bz nicht bringe, so woll der Donner und Hagel Jhne, und alles wz er habe, in den Boden hinein schlagen". Dafür wurde Möringer vor den Kleinen Rat geladen und, nachdem er das Aufgebot zweimal missachtet hatte, verhaftet. Die Befragung von Nachbarn und Bekannten ergab, dass Möringer häufig fluchte. Nach Verhör und Einholung von je einem theologischen und juristischen Gutachten, verurteilte der Rat Geörg Möringer zu Pranger, Zungenschlitzen und bei Strafe des Schwerts zu ewigem Stadt- und Landesverweis; aber auch die Nachbarn kamen nicht ungeschoren davon und wurden wegen missachteter Anzeigepflicht ermahnt. Man wollte ein Exempel statuieren.
Diese Geschichte ereignete sich im Jahr 1693. Der Basler Rat war in dieser Zeit um eine christliche Gesellschaft bemüht, wie sie die reformierte Orthodoxie verlangte. Zahlreiche Regierungserlasse, sogenannte Mandate, mahnten die Bevölkerung zu entsprechendem Lebenswandel. Und da man sich nicht auf deren verständige Einsicht verlassen konnte, gab es verschiedene Gremien, welche die Bevölkerung kontrollierten.
Dies alles geschah zu Gottes Wohlgefallen: Das damalige Gottesbild war zutiefst geprägt von der Vorstellung eines strafenden und belohnenden Gottes. Blasphemie galt als schweres Vergehen, das mit dem Tod bestraft werden konnte, weil es durch Missbrauch des göttlichen Namens die Ehre Gottes direkt verletzte. Grundlage waren die Zehn Gebote und die theologisch-juristischen Konzepte des späten Mittelalters.