Züchtigung an den Basler Schulen
Körperstrafen sind heute an Basler Schulen verboten. Fehlbare Lehrpersonen werden bestraft. Zwar gibt es kein Züchtigungsverbot im Schulgesetz, aber die Bundesverfassung und die UNO-Kinderrechtskonvention sind in dieser Frage eindeutig. In scharfem Gegensatz dazu steht das Bild, das man sich über Jahrhunderte vom Schulmeister gemacht hat: Auf keinem Bild fehlt der Stock.
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